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Qualitätssicherung

Die Personenzertifizierung gemäß einer DIN EN ISO/IEC 17024:2012 strukturierten Zertifizierungsstelle sowie die Zertifizierung des Sachverständigenbüros gemäß DIN EN 16775:2016 siehe:  https://www.svg-nrw.de//datenschutz/ sind neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ebenfalls ein Qualitätsnachweis. Sie bescheinigt die aktuelle und besondere Sach- und Fachkunde in einem bestimmten Fachgebiet sowie die hohe persönliche Integrität des Sachverständigen.

Warum Zertifizierungen wichtig sind

Oftmals wird entschieden, wenn es um die Qualifikation und die Leistungsfähigkeit eines Sachverständigen oder einer einzelnen Person geht, welche Qualifikation er nachweisen kann. Hieraus lässt sich häufig der entscheidende Wettbewerbsvorteil einer Personenzertifizierung oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ableiten.

Eine Personenzertifizierung ist ein Nachweis für fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Sach- und Fachgebiet.

Erfolgreiche Unternehmer setzen heutzutage auf die Qualifikation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter, um ihr Unternehmen zukunftsfähig zu gestalten und somit den Anforderungen der Märkte zu genügen. Die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und die Anpassung an internationale und nationale Standards sind für viele Entscheidungen Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Aufgaben.

Bedürfnisse müssen in vielen Fachbereichen zielgerichtet definiert werden. Die SVG Euro-Zert GmbH erarbeitet mit zahlreichen Bildungsträgern, siehe www.eurozert-seminare.de Vorbereitungskurse, um die Personenzertifizierungen gemäß den Anforderungen der Zertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17024:2012) für eine Vielfalt von Fachbereichen einzuführen.

Weitere Infos zur DIN EN 16775:2016 finden Sie hier: https://www.svg-nrw.de//datenschutz/ 

Mit diesen Anforderungen werden Verfahren abgebildet und in unterschiedlichen Prüfverfahren nachgewiesen.

 

Teilnahme am Zertifizierungsverfahren gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 „Personenzertifizierung“
Eine Zulassung zur Zertifizierungsprüfung zum „Personenzertifizierten Sachverständigen/Sachkundigen/ Trainer & Berater“ erhält, wer:
  • ein abgeschlossenes Studium als Diplomingenieur oder Master der jeweiligen Fachrichtung erlangt hat bzw. über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügt
  • ein abgeschlossenes Studium als Diplomingenieur (FH) oder Bachelor erlangt hat bzw. über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügt
  • Handwerksmeister, Techniker oder über gleichwertige prüfbare Kenntnisse verfügt
  • hauptberuflich, überwiegend als Sachverständiger für das beantragte Zertifizierungsgebiet mindestens 3-5 Jahre tätig gewesen ist

Die Beschäftigung soll durchgehend ausgeübt worden sein und darf nicht länger als 2 Jahre vor der Antragsstellung zurückliegen. Die Beschäftigung muss sich in dieser Zeit überwiegend auf die o.g. genannten Tätigkeiten erstrecken.     

Die für die Berufsausübung erforderliche persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit besitzt.

Ablauf

  1. Identitätsfeststellung auf Basis des Personalausweises sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis, beides sollte bei der Antragstellung vorliegen
  2. Die Antragsunterlagen können entweder elektronisch durch die entsprechende Stelle oder postalisch durch den Antragsteller eingereicht werden.
  3. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird Ihr Zertifikatsantrag durch die Zertifizierungsstelle geprüft.
  4. Im Anschluss an die erfolgreiche Antragsprüfung wird je nach Erfordernis eine Zertifizierungsbegleitkarte sowie eine Registerkarte ausgestellt.

 
Der Sachverständige muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, er versichert, dass er in geordneten Wirtschaftsverhältnissen lebt, unbescholten und nicht vorbestraft ist, die Zertifizierungsbedingungen einhält und insbesondere die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit bei seiner Aufgabenerfüllung beachten wird.
Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis, der Personenzertifizierungsordung sowie aus den Außendarstellungsanforderung.

 

Vorteile einer Personentzertifizierung

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