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Ausbildung

Die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 ist neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ein weiteres Qualitätsmerkmal, um einen Sachverständigen zu beauftragen. Es ist jedoch erforderlich, dass die Ausbildung und der Wissensstand, gegenüber der Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden muss.

Warum eine Ausbildung und der Nachweis wichtig ist

Sie bescheinigt dem Sachverständigen/Sachkundigen die aktuelle und besondere Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet sowie die hohe persönliche Integrität des Sachverständigen. Personenzertifizierte Sachverständige unterliegen einer geregelten Überwachung und sind verpflichtet, ihre erfolgreiche Berufsausübung und den Erhalt der Sachkunde regelmäßig nachzuweisen.

Mit den jeweiligen Bildungsträgern und Akademien sind die meisten Lehrgangskonzepte modular aufgebaut. Es besteht in aller Regel aus einem Grundmodul, mehreren Aufbaumodulen sowie einem Prüf-Modul. 

Die klar strukturierten Module sind flexibel buchbar und auf Ihre persönlichen Vorkenntnisse und Ziele abgestimmt. Sie können stufenweise die gewünschte Qualifikation erwerben – oder bei entsprechender Eignung innerhalb des modularen Lehrgangskonzepts einsteigen.

Am Ende verfügen Sie nicht nur über einen Nachweis Ihrer Kompetenz – Sie haben auch das ganze Knowhow, um Ihr Sachverständigenbüro in einen innovativen Verbesserungsprozess zu führen.

Ihr Nutzen:

Modulare Ausbildungen zum Personenzertifizierten Sachverständigen

  • Hohe Durchführungsquote

  • Vermittlung praxisnaher Kompetenz

  • Unterstützende Medien wie zum Beispiel Videoaufnahmen 

  • Online-Schulungen bieten Vorteile

  • E-Learning verschafft Vertrauen und bieten
    eine effiziente Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit