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Was bedeutet Zertifizierung? Wozu dient sie?

Wenn Sie heute mit einem Mittelklassewagen liegen bleiben, erscheint ein Mechatroniker mit einem elektronischen Prüfgerät, dessen Ausstattung früher für Flugzeuge gereicht hätte. In Kellern von Neubauten findet man „Technikräume” mit Steuergeräten, deren Reparatur im Schadenfall (z.B. nach einem Starkregenereignis, Überschwemmung, Blitzeinschlag) tausende Euros kosten kann.

Damit sind wir neben der sprunghaften technischen Entwicklungen bei einem weiteren Faktor: dem Klimawandel.

Bis vor einigen Jahren kannte man den Begriff „Starkregenereignisse” nicht. Meistens wurde nur von einem 30-jährigen Jahrhundertregenereignis gesprochen, dann nahm der Begriff „Jahrhundertregen” seinen Lauf und nun geht man sogar von einem zweimaligen Jahrhundertregenereignis aus. Heute müssen selbst bei kleineren Bauvorhaben bis 700 m² Überflutungs- und Überlastungsnachweise nachgewiesen werden.

Jetzt fegen Tornados über Deutschland, Dächer fliegen durch die Luft, die Schäden nach Stürmen und Überschwemmungen gehen in die Millionen.

Naturkatastrophen verursachen zumeist Massen- und Großschäden – ein Schadenmanagement wächst da leicht zum Krisenmanagement aus. Denn neben Abertausenden von Schäden haben Versicherer auch direkt mit den Auswirkungen zu kämpfen, wenn sie die Schäden regulieren wollen: Zusammengebrochene Infrastrukturen und ausgefallene Kommunikationsnetze stellen die Assekuranz vor größte Herausforderungen. Ohne entsprechende Vorbereitung, Konzepte zur Schadenverhütung und Aktionspläne geraten Versicherungsunternehmen leicht in Gefahr, überfordert zu sein, wenn tausende Schäden binnen kürzester Zeit zu regulieren sind. Uneinheitliche Vorgehensweisen, Verzögerungen und Überzahlungen gehören zu den möglichen Folgen – und außer vermeidbaren Kosten droht Unternehmen zudem ein Vertrauensverlust, der ihr Geschäft in der Zukunft beeinträchtigen kann.

 

Warum eine Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Eine viel geäußerte Frage von Personen, die u. a. für die Versicherungswirtschaft Gebäudeschäden begutachten wollen oder bereits tätig sind, lautet:

„Warum soll ich mich zertifizieren lassen? Ich besitze ja schließlich einen Hochschulabschluss; ist das nicht auseichender Beweis meiner Qualifikation?”

Was unterscheidet also die Zertifizierung von einem Fachhochschul,-bzw. Hochschulabschluss?

Die Begutachtung u. Beurteilung von Gebäudeschäden ist nicht alleine theoretisch erlernbar (zumal es in diesem Bereich keinen genormten Ausbildungsweg gibt).

Die in langjähriger Praxis gewonnenen Erfahrungen sind durch kein Studium zu ersetzen. Nur die Kombination von theoretischem Wissen und jahrelanger praktischer Erfahrung ermöglicht die Kompetenz, die ein anspruchsvoller Auftraggeber erwartet.

Die SVG Euro-Zert GmbH bietet die Möglichkeit sich als Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden zertifizieren zu lassen.

Eine Zertifizierung als Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden bzw. Gebäude- und Haftpflichtschäden setzt voraus, dass der Sachverständige nach einer fundierten theoretischen und forensichen Ausbildung (z. B. einem einschlägigen Studium) mehrere Jahre intensive praktische Bewertungstätigkeit auf dem Sachgebiet ausgeübt hat.

Aber nicht nur allein die praktische Erfahrung unterscheidet den Personen-zertifizierten Sachverständigen von den „nur” Hochschul- oder Akademie- Absolventen. Die Pflicht zur Weiterbildung, die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsproben und Wissensstand und der ggf. drohende Zertifikatsentzug bewirken, dass die Personen-zertifizierten Sachverständigen sich nicht auf Einem einmalig erreichten Abschluss „ausruhen” können, sondern gezwungen sind, ihr Fachwissen ständig aktuell zu halten und sich mit den Jeweils neuesten bewertungstheoretischen Erkenntnissen auseinander zu setzen.

Jeder Sachverständige sollte sich deshalb die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO / IEC 17024:2012 zum Ziel setzen.

Ein dritter Faktor: Pfusch am Bau.

 

Wer Gutachten von Sachverständigen liest, mag es nicht glauben, was dort von „Fachunternehmen“ den Kunden geliefert und berechnet wurde.

Bei all diesen Schäden geht es um die Schuldfrage! Wenn die Hausbau-Firma und/oder die Handwerker sich weigern die Schäden auf ihre Kosten zu beseitigen, läuft das auf einen Prozess hinaus. Richter sind aber nun mal keine Bausachverständige, ihnen schwindelt es, wenn sie DIN-Regeln usw. studieren sollen.

Sie wünschen kompetente Personen-zertifizierte Sachverständige, die ihnen den Sachverhalt in präziser, nachvollziehbarer Sprache, mit schlagenden Argumenten, mit glasklaren Fotos und Messergebnissen erläutern.

Das soll die Basis für eine rechtliche Würdigung und ein gerechtes Schadensersatz-Urteil sein.

Woher stammen nun die Sachverständigen?

Die heutigen Fach-Innungen sind direkte Nachkommen der mittelalterlichen Zünfte. Sie sind eng verbunden mit politischen Entscheidungsträgern und nehmen Einfluss auf Verordnungen und Gesetze.

Ihr Wunsch: sie allein wollen die „öffentlich bestellten SV” benennen, womit natürlich ein klarer „Heimvorteil” für ihre Mitglieder erzeugt wird.

Nun fahren wir aber nicht mehr mit der Postkutsche des 19. Jahrhunderts. Deutschland besteht nicht mehr aus vielen kleinen Fürstentümern, sondern ist eingebunden in ein immer dichter werdendes Netz von europäischen Verordnungen und Regelungen.

Certus heißt auf Deutsch sicher, facere heißt machen. Derjenige, der sich an einen Personen-zertifizierten Sachverständigen wendet, ist sicher, weil diesem Sachkunde und Neutralität attestiert worden sind.

Für diesen Prozess gibt es die DIN EN ISO/IEC 17024:2012, sie regelt, wer berechtigt ist zur Vergabe dieser Zertifizierung, welche Voraussetzungen die Vergabestelle erfüllen muss und welche der Bewerber.

Fazit: Ein öffentlich bestellter 50jähriger SV in einer Eifel-Kleinstadt – bekannt bei Gericht und angesehen – ist mit seiner Bestellung auf der relativ sicheren Seite. Jemand, der aber in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet oder der Rheinschiene als 35jähriger beginnt, sollte sich überlegen, ob er dem alten Pfad folgen will zur öffentlichen Bestellung. Wer einem Bochumer Richter bekannt und vertraut ist, ist wenige Kilometer entfernt in Dortmund ein völlig Unbekannter.

Größere Firmen mit Sitz in Düsseldorf oder Frankfurt, bei denen Schäden in ihren Dependancen in weit entfernten Städten anfallen, brauchen eine zukunftssichere Methode zur Auswahl von Sachverständigen SV bei Schadensfällen. Sie sind gewöhnt an europäische Maßstäbe, die Innung eines Ortes interessiert sie wenig. Sie werden SV auswählen, die der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024:2012 entsprechen.

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