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ISO 17024:2012 tritt in Kraft Stand 13.08.2012

Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 erhält der Sachverständige einen national, europaweit und darüber hinaus anerkannten Nachweis über das hohe Niveau und die Aktualität seines Fachwissens.

Sie bescheinigt ihm seine ordnungsgemäße Arbeit mit hohem Anspruch und zeigt, dass er die regelmäßigen Überwachungen und Arbeitsproben positiv abschließt.

Umstellung der EN ISO IEC 17024:2012

Sachverständigenzertifizierung

Personenzertifizierung:

Die revidierte Norm ISO/IEC 17024:2012 findet ab dem 01. August 2012 bei der SVG Euro-Zert GmbH Anwendung.

Die internationale Standardisierungs-Organisation ISO hat im Juli die überarbeitete Fassung der internationalen Norm ISO 17024 veröffentlicht. Die Norm definiert die allgemeinen Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren.

Die neue Fassung ISO/IEC 17024:2012 löst die im Jahr 2003 erschienene Version dieser Norm ab.

Bei der für Zertifizierungsstellen zuständigen internationalen Akkreditierungsorganisation IAF hat die DAkkS eine Übergangsregelung für die überarbeitete Norm vorgeschlagen. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Abstimmung.

Die neue Fassung ISO/IEC 17024:2012 löst nunmehr die im Jahr 2003 erschienene Version ab.

Über die Neuerungen der Norm und die Übergangsfristen für akkreditierte bzw. nicht akkreditierungsfähige Zertifizierungen informieren wir Sie gerne. Fragen zur neuen ISO/IEC 17024:2012 und zur Umstellung beantworten auch unsere für Sie zuständigen Kundenbetreuer. Nach dem aktualisierten Stand führen die Sachverständigen ihre Tätigkeit im gleichen Umfang wie bisher mittels gutachterlicher Äußerungen, Anhörungen und Abnahmen durch.

Neben den Sachverständigen aus unterschiedlichen Bereichen werden in Teilbereichen unter anderem zukünftig nur noch Personen mit gültigem Zertifikat einer Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO 17024 akkreditiert ist bzw. eine Zertifizierung nach ISO 9001:2008 vorhält, anerkannt.

Ausgehend von diesen normativen Vorgaben wird seitens der SVG Euro-Zert GmbH zur Verifizierung des Zertifizierungsprogramms geplant, einen Lenkungsausschuss einzurichten, um alle betroffenen Kreise (Sachverständigen-Gruppen) angemessen zu vertreten.

Nach intensiver Beratung des zukünftigen Lenkungsausschusses und in Abstimmung mit den normativen Dokumenten wird festgelegt, dass alle Neuanerkennungen und Verlängerungen der Zulassung von Sachverständigen, auch für diejenigen ohne behördliche Anerkennung, zukünftig nach dem neuen Zertifizierungsprogramm (EURO-Zert DIN EN ISO/IEC 17024:2012) durchgeführt werden.

Ausgenommen hiervon sind jedoch die alle TRGI-Sachverständigen.

Die neue Norm erfordert eine gravierende Umstellung der Sachverständigenzertifizierung. Im Wesentlichen betrifft dies die Durchführung der Prüfung und Überwachung der Sachverständigen, die dezidierte Beschreibung der Abläufe sowie den Nachweis deren ordnungsgemäßer und vollständiger Umsetzung.

Dies erfordert bei den Sachverständigen, wie auch bei der SVG Euro-Zert GmbH, einen erhöhten Aufwand zur Aufrechterhaltung der Sachverständigenzertifikate, insbesondere auf Grund der wiederkehrenden Prüfungen zum Nachweis der fortwährenden Kompetenz im Sinne des Zertifizierungsverfahrens.

Die Änderungen betreffen im Nachfolgenden:

Verlängerung eines Zertifikates

Es ist der lückenlose Nachweis der Teilnahme an jährlichen Weiterbildungsmaßnahmen (Pflichtveranstaltungen der SVG Euro-Zert GmbH) zu erbringen.

Dies betrifft ebenso den Nachweis über die regelmäßige Tätigkeit als Sachverständiger in jedem Kalenderjahr.

Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen kann ein erneutes Fachgespräch, analog einer Erstanerkennung, durch die Zertifizierungs-stelle verlangt bzw. geführt werden.

Die Zertifikatlaufzeit beträgt für die Personenzertifizierungen nach wie vor drei Jahre, eine Verlängerung auf fünf Jahre ist möglich.

Überwachung der Sachverständigen

In Ergänzung zur Abfrage der Daten und fachlicher Nachweise kann eine jährliche Überwachungsprüfung als schriftlicher oder mündlicher Test erfolgen.

Bei den Fachgebieten mit Sachverständigenzahlen mit mehr als 10 Personen ist ein Multiple-Choice-Test vorgesehen, bei einer kleineren Zahl eine mündliche Prüfung von ca. 15-20 Minuten Dauer. Beide Prüfungen sind vorzugsweise im Anschluss an den jeweiligen Erfahrungsaustausch (Pflichtveranstaltungen) vorgesehen.

Bei begründeter Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen (SVG Euro-Zert GmbH) kann einmalig ein Nachholtermin angeboten werden. Es ist vorgesehen, dass Weiterbildungsmaßnahmen z.B. durch das IFS in Köln, Schloss Raesfeld, IHKs, HWKs oder andere Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch private Institutionen, anerkannt werden.

Fachnachweise

Der Sachverständige muss in Wahrnehmung seiner Sachverständigentätigkeit jährlich mindestens eine einschlägige Prüfung oder ein Gutachten nachweisen. Die kontinuierliche berufliche Weiterbildung ist zu belegen. Neben den Bestätigungen der Teilnahme an Fachveranstaltungen sind ggf. Ersatznachweise wie Mitarbeit in Fachgremien, Tätigkeit als Referent bei Schulungen und Tagungen usw. zulässig.

Prüfungen

Im Rahmen der jährlichen Überwachung und der Verlängerung sind Prüfungen notwendig. Die Norm DIN EN ISO 17024:2012 fordert, dass die Prüfungen geregelt sind und den Teilnehmern die Bedingungen zur Teilnahme, Durchführung und Auswertung hinreichend bekannt gemacht wurden. Aus diesem Grund wird eine zusätzliche Prüfungsordnung in Kraft gesetzt, die allen Sachverständigen und Kandidaten zur Erstanerkennung bzw. Verlängerung sowie Überwachung zur Verfügung gestellt wird.

Neue Geschäftsordnung

Die Rahmenbedingungen zur Zertifizierung haben sich in erheblichem Umfang geändert, so dass die Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Personen grundlegend überarbeitet und erweitert wurde.

Die neue Geschäftsordnung ist gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss erörtert worden, ab dem 01.01.2013 wird sie in Kraft gesetzt und auf alle Erst- und Verlängerungsanträge angewandt, die ab diesem Datum gestellt werden.

Umstellung, Übergangsfristen, Bestandsschutz

Grundsätzlich hat jeder Sachverständige das Recht, seine bestehende Zertifizierung bis zum Ablauf der Gültigkeit des Kompetenz-Zertifikats nach den alten Bedingungen (nicht akkreditierungsfähige Zertifizierung) fortzuführen.

Spätestens bei der Beantragung einer Verlängerung/Erweiterung wird seitens der SVG Euro-Zert GmbH das neue Zertifizierungsverfahren durchgeführt und findet somit Anwendung.

Pflichtveranstaltungen
der SVG Euro-Zert GmbH

Umschreibung bestehender Zertifikate:

Ab 01. September 2012 können Sachverständige kostenpflichtig – neben den erforderlichen Fachnachweisen – ebenfalls an schriftlichen bzw. mündlichen Tests als freiwillige aktive Überwachungsmaßnahme (siehe Überwachung der Sachverständigen) teilnehmen.

Hierdurch haben Sachverständige die Möglichkeit, erfolgreich an den Überwachungsprüfungen teilzunehmen und somit nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen einer Verlängerung, Neuzertifizierung oder Einzelprüfung (kostenpflichtig) ein „geändertes Zertifikat ISO/IEC 17024:2012” erhalten.

Erfolgt die Entscheidung zur Teilnahme am Neuzertifizierungsverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt, so besteht für den Sachverständigen die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Einzelprüfung, die beim zuständigen Lenkungsausschuss beantragt werden kann.

Entgelte

Für bis zum Ende der Gültigkeit weiterlaufende Zertifizierungen werden keine zusätzlichen Kosten/Gebühren erhoben.

Bei Neu-Zertifizierungen bzw. RE-Zertifizierungen nach dem 01.08.2012, die nach dem neuen Zertifizierungsprogramm abgewickelt werden, wird eine jährliche Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 350,- € pro Fachgebiet* erhoben. In beiden Fällen sind in der Bearbeitungspauschale alle Verlängerungen und sonstigen Zertifizierungsleistungen (außer Erweiterung Fachgebiet und Einzelprüfung) enthalten. Die bisherigen Kosten für eine Re-Zertifizierung entfallen.

*) Bei mehr als einem Fachgebiet werden gestaffelte Rabatte gewährt.

Die Zertifizierungsstelle trägt somit dazu bei, dass der Sachverständige eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gewährleistet.

Das ist für den einzelnen SV ein großer Vorteil, wenn er auch einen langen, so doch zielgerichteten Weg zu beschreiten hat.

Seine Ausbildung ist teils mit einer akademischen Laufbahn und der fachbezogenen praktischen Tätigkeit genau auf seine spätere Arbeitsaufgabe zugeschnitten und vermittelt ihm so nötiges Wissen und die erforderliche praktische Erfahrung, welche durch Weiterbildungen und Arbeitsproben fortlaufend aktualisiert und erweitert werden.

Hinweise zum bisherigen Zertifizierungsverfahren

Bei Zertifizierungen, die im gesetzlich nicht geregelten Bereich erfolgten, heute spricht man von nicht akkreditierungsfähigen Zertifizierungen, bedurfte die Zertifizierungsstelle dabei keiner Akkreditierung.
Verfügte sie dennoch über eine derartige Bewertung, so geschah dies auf freiwilliger Basis.

Das heißt: eine Akkreditierung durch den damaligen DAR stellte eine freiwillige Basis ohne jede Rechtsverbindlichkeit dar.

Somit handelte es sich beim damaligen Deutschen Akkreditierungsrat nur um eine freiwillige Absprache der Beteiligten und diente ebenfalls nur der Koordinierung und dem Meinungsaustausch. Rechtsverbindliche Beschlüsse durften nicht gefasst werden (die damalige Bundesregierung hat dies nicht zugelassen).

Die Bundesregierung hat zum Sachverständigenwesen in Deutschland ausführlich Stellung bezogen. Unstreitig hat sich in den vergangenen Jahren das Sachverständigenwesen dynamisch entwickelt. Nach Schätzung von Berufsorganisationen und des Instituts für Freiberufler Nürnberg gibt es heute mehr als 28.000 Sachverständige, von denen etwa 15.000 öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Vor diesem Hintergrund und gemäß den liberalen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung nicht, die Tätigkeit von Sachverständigen über das Institut der Bestellung hinausgehend einer staatlichen Regulierung zu unterwerfen.

Aus diesem Grund wird es auch in Zukunft seitens der Körperschaften öffentlichen Rechts keine Mitentscheidung in einem Zertifizierungsverfahren geben.

Die Bundesregierung möchte eine zusätzliche Berufszugangsregelung nicht neu erfinden, eine solche Regelung beabsichtigt die Bundes-regierung auch in naher Zukunft nicht. Aus diesem Grund wird dem Wettbewerb über-lassen, inwieweit Zertifizierungsstellen und deren Prüfer eine Akkreditierung anstreben. Eine gesetzliche Notwendigkeit bzw. eine Qualitätsgarantie lässt sich nicht daraus ableiten.

Die erfüllte und besonders nachgewiesene fachliche und forensische Sachkunde eines Personenzertifizierten Sachverständigen dient auch der Wahrung des Rechtsfriedens in der Bevölkerung, der Daseinsvorsorge des Staates sowie dem Schutz eines ordnungsgemäßen Rechtssystems und genau hierzu trägt der Personen-zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024:2003 im überaus hohen Maße bei.

Fragen zur Zertifizierung der Sachverständigen richten Sie bitte an:

Dipl.-Ing. Klaus Herrmann oder an die Geschäftsleitung der SVG Euro-Zert GmbH, siehe www.svg-nrw.de
Witten im August 2012,

SVG Euro-Zert GmbH, vertreten durch den

Geschäftsführer Alexander Dietl

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