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Bauvertrag - Haftung für technisch einwandfreie, aber sinnlose Werkleistung

OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009, Az: 14 U 22/09

Sachlage: Bauvertrag – Haftung für technisch einwandfreie, aber sinnlose Werkleistung

Eine technisch einwandfrei durchgeführte Sanierungsmaßnahme (hier: Reparatur einer Horizontalsperre zur Behebung eines Feuchtigkeitsaustritts in einer Hauswand) ist auch dann mangelhaft, wenn sie von Anfang an nicht geeignet war, den festgestellten Schaden zu beheben und ein mit der Durchführung der Sanierung beauftragter Fachmann dies auch erkennen konnte.

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