Bauvertrag - Haftung für technisch einwandfreie, aber sinnlose Werkleistung
OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009, Az: 14 U 22/09
Sachlage: Bauvertrag – Haftung für technisch einwandfreie, aber sinnlose Werkleistung
Eine technisch einwandfrei durchgeführte Sanierungsmaßnahme (hier: Reparatur einer Horizontalsperre zur Behebung eines Feuchtigkeitsaustritts in einer Hauswand) ist auch dann mangelhaft, wenn sie von Anfang an nicht geeignet war, den festgestellten Schaden zu beheben und ein mit der Durchführung der Sanierung beauftragter Fachmann dies auch erkennen konnte.
Das könnte Sie auch interessieren
BGH stärkt Rechte der Bauherren
BGH stärkt Rechte der Bauherren Architekten sind zur umfassenden Aufklärung über Baumängel verpflichtet Bei sichtbaren …
Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien
Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien OLG Dresden, Beschluss des 6. Zivilsenats vom 29.06.2009, Aktenzeichen: …
Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss
Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss! Wird entlang …
BGH stärkt Rechte der Bauherren
BGH stärkt Rechte der Bauherren Architekten sind zur umfassenden Aufklärung über Baumängel verpflichtet Bei sichtbaren …
Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien
Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien OLG Dresden, Beschluss des 6. Zivilsenats vom 29.06.2009, Aktenzeichen: …