Unparteilichkeit & Unabhängigkeit

SVG Euro-Zert GmbH Zertifizierungsstelle gemäß:

DIN EN ISO/IEC 17024:2012

DIN EN 16775:2016

Unsere Verpflichtung zur Unparteilichkeit

Die SVG Euro-Zert GmbH verpflichtet sich zur Unparteilichkeit bei allen Zertifizierungstätigkeiten.

 

Als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 sowie DIN EN 16755:2016 ist die objektive, neutrale und unabhängige Bewertung von Personen die Grundlage unseres Handelns.

 

Die Zertifizierungsstelle ist für die Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeiten verantwortlich und ist keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck ausgesetzt, der die Unparteilichkeit gefährden könnte.

 

Wir gewährleisten dies durch:

 

  • Strukturelle Trennung von Beratung, Schulung und Zertifizierung
  • Unabhängige Prüfer:innen ohne Interessenkonflikt
  • Transparente Beschwerde- und Einspruchsverfahren

  • Regelmäßige interne Audits und externe Überwachung durch gesetzliche Prüfstellen

Ihr Vertrauen – unsere Verpflichtung

Transparente Bewertung

Transparente und nachvollziehbare Bewertung

Jede Prüfung erfolgt auf Grundlage definierten nachvollziehbarer Kriterien. Bewertungsprozesse sind dokumentiert, transparent und für alle Teilnehmenden einheitlich strukturiert.

Objektive Bewertung

Keine Interessenkonflikte

Prüfer:innen arbeiten unabhängig und sind strikt von Beratungs-, Schulungs- und wirtschaftlichen Tätigkeiten getrennt. Dadurch wird ein neutrales und unbeeinflusstes Prüfverfahren gewährleistet-

Datenschutz Fachkraft

Regelmäßig begutachtet

Die Zertifizierungsstelle wird regelmäßig durch eine gesetzliche Zertifizierungsstellen geprüft, ob alle Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 sowie DIN EN 16755:2016 erfüllt werden.

Häufige Fragen zur Unparteilichkeit

Unparteilichkeit bedeutet, dass keine externen Einflüsse (z. B. wirtschaftliche Interessen, persönliche Beziehungen) die Prüfungsentscheidung beeinflussen dürfen. Jede:r Kandidat:in wird nach denselben objektiven Kriterien bewertet – unabhängig von Herkunft, Unternehmen oder Vorgeschichte.

Durch:

  • Organisatorische Trennung: Beratung, Schulung und Zertifizierung sind strikt getrennt
  • Interessenkonflikt-Management: Prüfer:innen müssen jährlich eine Unabhängigkeitserklärung abgeben
  • Zufällige Prüferzuweisung per System
  • Dokumentierte Verfahren und jährliche Audits

Ja – aber mit klarer Trennung! Sie dürfen an unseren Weiterbildungen teilnehmen. Die Zertifizierungsprüfung wird jedoch von unabhängigen, nicht beteiligten Prüfer:innen durchgeführt. So bleibt die Objektivität gewahrt.

Jede:r hat das Recht auf Beschwerde oder Einspruch – anonym möglich.

  • Unabhängiger Beschwerdeausschuss prüft den Fall
  • Ergebnis innerhalb von 14 Tagen
  • Kostenfrei und transparent

Ja – jährlich. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht unsere Prozesse im Rahmen der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Zusätzlich führen wir interne Risikoanalysen durch und dokumentieren alle Maßnahmen.

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Telefon:
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