Organisatorischer Zertifizierungsablauf
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nach Eingang des Vertrages setzt sich der leitende Auditor zwecks Terminfindung mit der Einrichtung in Verbindung.
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der Antragsteller der Einrichtung sendet die in diesem Antrag geforderten Unterlagen per E-Mail, CD oder in Papierform an den leitenden Auditor.
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Anschließend erfolgt durch den leitenden Auditor die Prüfung der Unterlagen.
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Erstellung des Auditberichts durch den leitenden Auditor.
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Freigabe des Auditberichts/Zertifikat durch den Leiter der Zertifizierungsstelle.
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Übersendung des Auditberichtes und ggf. (nach Behebung aller Abweichungen) des Zertifikates durch die SVG Euro-Zert GmbH an die Einrichtung/Sachverständigen.