Wir sind eine Zertifizierungsstelle: Zeigen Sie sich 2011 als "zertifizierter Sachverständiger" oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf unserer Seite

Eine für den Verbraucher oder für Gerichte unabdingbare Qualitätssicherung ist nur dann möglich, wenn im gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union einheitliche Grundlagen zur Überprüfung der fachlichen Kompetenz für Sachverständige angewandt werden, die von Behörden, Justiz und anderen Marktteilnehmern anerkannt und beachtet werden.
Die Prüfung, Bestätigung und Überwachung der fachlichen Kompetenz von Sachverständigen unterschiedlicher Fachgebiete liegen im Aufgabenbereich von gemäß EN ISO/IEC 17024 zugelassenen Zertifizierungsstellen. Zukünftig darf Qualifikation nur assoziiert werden mit Prüfung, Überwachung und Zertifizierung auf den Grundlagen der EN ISO/IEC 17024.

Die SVG office GmbH ist europaweit tätig und setzt sich für die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen in den Ländern der EU ein. Schon heute genießt die SVG office GmbH ein sehr hohes Ansehen, diese Anerkennung überträgt sich in allen Bereichen auf die zertifizierten Sachverständigen. Um diesen Weg erfolgreich für den Markt weiter zu entwickeln, ist es erforderlich, dass die bestehenden nationalen Qualitätssysteme (z.B. in Deutschland die öffentliche Bestellung und Vereidigung) entsprechend der Forderung der Europäischen Union in zukunftsorientierte Verfahren mit europaweiter Anerkennung angepasst werden. Eine Zertifizierung durch SVG office GmbH unter Berücksichtigung der DIN EN ISO/IEC 17024:2003 erzielt europaweit mit die höchste Anerkennung. Zurzeit stellt die erfolgreiche Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren für Sachverständigen die höchste Qualifikationsstufe mit größter Akzeptanz durch den Markt dar.

Am 1. Januar 2010 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) GmbH ihre Tätigkeit als nationale Akkreditierungsstelle aufgenommen. Die DAkkS wurde vom BMWi gegründet. Damit kommt Deutschland der Forderung der EU nach, die Akkreditierung in einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle zu bündeln. Bislang waren 20 staatliche und eine Vielzahl von privatwirtschaftlichen Stellen mit der Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland betraut.

Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle der Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht (z.B. durch stichprobenhaft durchgeführte jährliche Kontrollen gefertigter Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf drei bzw. fünf Jahre begrenzt. Danach muss sich der Sachverständige rezertifizieren lassen. Diese Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europa- und weltweit anerkannt.

Alle von der EU beschlossenen Richtlinien sind für sämtliche Mitgliedsstaaten verbindlich, das heißt, dass sie als Richtlinie festgesetzt und ab dem 01.01.2010 in nationales Recht umgesetzt wurden, was wiederum als Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet.

ISO/CASCO Jahreshauptversammlung 2010

Am 18. und 19. Juni 2010 fand die ISO/CASCO Jahresversammlung in Paris statt. Im Vorfeld wurde am 17. November 2010 ein Workshop zum Thema „Risikomanagement und Konformitätsbewertung“ abgehalten.

Wesentliche Diskussionspunkte waren die verstärkte Einbindung von A-Liaison Membern, wie z.B. Konformitätsbewertungsstellen in Entscheidungsprozesse von ISO/CASCO.

Die wesentlichen Projekte sind die Überarbeitung der Normen:

- ISO/IEC 17024 Zertifizierungsstellen von Personen
- ISO/IEC 17020 Inspektionsstellen
- ISO/IEC 17065 Stelle, die Produkte zertifizieren

Die Fertigstellung der Normen ist für Ende 2012 geplant. Alle bis dahin ausgesprochenen Zertifizierungen werden eine Gültigkeit bis Ende 2015 bzw. 2017 (je nach Zertifizierungsstelle) aufweisen.